AGRO MCPA 500 10 Liter

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Art.Nr.:
050939-043-10000
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11,00 EUR pro Liter
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Handelsbezeichnung:   AGRO MCPA 500
Zulassungsnummer: 060939-00/061
Zulassungsinhaber: NUFARM
Zulassungsende:  31.10.2024
Wirkungsbereich:  Herbizid
Kennzeichnung nach GefStoffV: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318: Verursacht schwere Augenschäden
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:
 

AGRO-MCPA wird als Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackerdistel, Ackersenf, Hirtentäschel, Hederich, Wicke und Melde in Winterroggen, Wintergerste, Winterweichweizen, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommergerste sowie Hafer eingesetzt. Des Weiteren wird es gegen Unkräuter im Obstbau, auf Grünland, als Untersaat in Rotklee, Weinreben und Grassamenbau verwendet.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Produktname:
AGRO MCPA 500 10 Liter

Anwendungsbeschreibung:
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen und Hafer, sowie gegen Unkräuter auf Grünland, im Obstbau, in Rotklee als Untersaat, Grassamenbau und Weinreben.

Anwendungsempfehlung:
Als Nachauflauf-Herbizide werden Wuchsstoffe vorwiegend über das Blatt aufgenommen. Dabei dringen Esterformulierungen durch die Kutikula schneller und besser ein als Salzformulierungen. Pflanzen nehmen Salze mit Ammonium und Aminen besser auf als Salze mit Kalium und Natrium. Dabei erreichen die Wirkstoffe über das Phloem auch die Wurzeln. Phenoxycarbonsäuren, die künstliche Auxine sind, bewirken in sensiblen Pflanzen auf Grund rascher Metabolisierung, dass die Konzentrationen hoch sind und bleiben. Damit findet eine Überanregung des Stoffwechsels und des Wachstums statt, da die Auxin-Rezeptoren auf Dauer besetzt bleiben. Somit „verhungern“ die Pflanzen, da der Nährstofftransport im Phloem gestört ist. Es sollte dabei nur in Getreide, im Obstbau, auf dem Grünland, in Rotklee-Untersaaten und im Grassamenbau angewandt werden. Besonders wichtig ist dabei, dass das Abdriften auf Nachbarkulturen vermieden wird. Frühestens drei Wochen nach der letzten Spritzung bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von zweikeimblättrigen Kulturen sollte das Mittel angewendet werden. Besondere Sorgfalt ist geboten beim Einsatz auf Flächen mit Obst-, Wein-, Hopfen-, Raps-, Tabak- und Gemüsebau. Diese Pflanzen und Kulturen sind gegen Wuchsstoffe sehr empfindlich. Als Wuchsstoff besitzt AGRO-MCPA eine besonders hohe Wirkung gegen Ackerschachtelhalm, Ackerdistel, Melde und zahlreiche weitere Unkräuter. Das Fluid U 46 M ist zugelassen für die Anwendung gegen Unkräuter bei allen Getreidearten und in Grünland. Der Unkrautvernichter, der zur Unkrautvernichtung den Wirkstoff MCPA besitzt, wird vorrangig über die Blätter einer Pflanze aufgenommen. Stoffwechselprozesse werden dabei gestört. Eine starke Zellenstreckung und das unkontrollierte Wachsen der Pflanzen sind die Auswirkungen der Aufnahme des Unkrautvernichtungsmittels. Die vorhandenen Stoffwechselreserven werden schnell aufgebraucht, was ein Vertrocknen und Absterben der Unkräuter zur Folge hat.

Vorteile:
  • Sehr sichere Distelwirkung
  • Spätbehandlungen gegen Distel, Winde,
  • Storchschnabel, Kornblume bis BBCH 39 möglich
  • Auch im frühen Einsatz stark gegen Ausfallraps,
  • Kornblume und Gänsefuß


Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen und Hafer, sowie gegen Unkräuter auf Grünland, im Obstbau, in Rotklee als Untersaat, Grassamenbau und Weinreben.
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Wirkungsspektrum:  Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale
Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackersenf, Ackerwinde, Gänsefuß-Arten, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschel, Kornblume, Melde, Wicke u.a.
Weniger gut bekämpfbar: Ackerhohlzahn, Heller kraut (Pfennigkraut), Mohn, Spörgel, Taubnessel u. a.
 

Aufwandmenge und Dosierung:
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale. Im Frühjahr von BBCH 13–39. Zur Bekämpfung von Disteln den Spritztermin möglichst hinausschieben. Aufwandmenge: 1,5 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge mind. 400 l/ha.

Grünland
Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Aufwandmenge: 2,0 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha.

Obstbau
Ab dem 1. Standjahr im Frühjahr bei ca. 10–20 cm Unkrauthöhe. Keine Spritzung zur Zeit der Obstblüte vornehmen. Anwendung im Splittingverfahren, 2 Behandlungen im Abstand von 2–3 Monaten. Vor der Spritzung sind vorhandene Wurzelschosser zu entfernen. Aufwandmenge: 2,0 l/ha pro Behandlung, Maximal 2 Anwendungen, Wasseraufwandmenge: 200–600 l/ha.

Hopfenanbau
Ab Erreichen der Gerüsthöhe
Aufwandmenge 1,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 400–600 l/ha Reihenbehandlung

Weinbau
Anwendungsbereich: Freiland Behandlungszeitpunkt: Frühjahrsbehandlung in den Rebstadien 01-55 Oder Sommerbehandlung in den Rebstadien 73-81 Anwendungszeitpunkt: Mai bis August Maximale Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungs Technik mit Spritzschirm Aufwand: 4 L/ha in 200-600 L/ha

Wirkstoff:
Wirkstoff: 500 g/l MCPA als Dimethylamin-Salz (611,8 g/l)
Formulierung: Wässrige Lösung (SL)

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink

N (Umweltgefährlich) Xn ( Gesundheitsschädlich


R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.  

 

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Quellenangabe:

BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.


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