Camposan Top 5l

166,60 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Art.Nr.:
024034-00-5000
Lieferzeit:
4-8 Tage (Ausland abweichend)
Verfügbarkeit:
41
Grundpreis:
33,32 EUR pro Liter
Gewicht in KG:
7,500
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Handelsbezeichnung:   Camposan Top
Zulassungsnummer: 00A617-00
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH
Zulassungsende:  31.07.24
Wirkungsbereich:  Wachstumsregler
Wirkstoff: 660 g/l Ethephon
Kennzeichnung nach GefStoffV: H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden 
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:

 

Produktname:
Camposan Top 5 Liter

Anwendungsbeschreibung:
Wachstumsregler zur Halmfestigung von Winter- und Sommerweizen, Winter- und Sommergerste sowie Winterroggen und Wintertriticale

Anwendungsempfehlung:
Camposan Top ist eine flüssige Formulierung der 2-Chlorethylphosphonsäure (Ethephon). Es durchdringt den Pflanzenorganismus und zersetzt sich unter Bildung des Phytohormons Ethylen. Camposan Top bewirkt eine Halmstabilisierung durch Verkürzung des Halmes, besonders der oberen Internodien und eine Verdichtung der Zellwände im Stängelgewebe, wenn es im Zeitraum des intensiven Längenwachstums (i. d. R. bis Stadium 49) eingesetzt wird. Das Lagern wird weitestgehend verhindert. Das vorhandene Ertragspotenzial kann durch optimale Führung der Bestände besser ausgenutzt, Qualitätseinbußen vermieden und die Ernte erleichtert werden.

Besondere Hinweise
Der Wirkungsgrad von Camposan Top wird vom Anwendungszeitpunkt beeinflusst. Deshalb soll die Aufwandmenge dem jeweiligen Entwicklungsstand, der Bestandsdichte, den Standort- und Witterungsbedingungen, der Nährstoffversorgung und den Sorteneigenschaften angepasst werden. Bitte beachten Sie die die regionalen

Empfehlungen der Fachberatung.
Camposan Top ist nicht dazu geeignet, Anbaufehler zu korrigieren. Es kann auch kein Lagern als Folge eines Unwetters verhindern. Pflanzenverträglichkeit Bei sachgerechter Anwendung ist Camposan Top sehr verträglich für Getreide. Die Wirkung und die Verträglichkeit des Produktes kann jedoch durch regionale Bedingungen wie Witterungs- und Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Sorten, Tankmischungen, Spritztechnik etc. negativ beeinflusst werden. Da solche Faktoren nicht in unserem Einflussbereich liegen, können wir für deren Auswirkungen auf unser Produkt keine Haftung übernehmen.

Schadensverhütung bei Getreide
In anhaltenden, nicht absehbaren Trockenperioden ist von einer Behandlung, besonders bei Sommer- und Wintergerste, Abstand zu nehmen. Keine Anwendung in Beständen, in denen das Lagern schon begonnen hat. Keine Behandlung schlecht ernährter, kranker, dünner oder geschwächter Bestände. Zu frühe Anwendung in Gerste kann zu Zwiewuchs führen. Spritzungen nach dem spätestens zugelassenen Behandlungstermin sowie Überdosierungen können Ährenschäden und Ertragsminderungen herbeiführen.

Aufwandmenge und Dosierung

Hinweise zur Anwendung von Camposan Top in Winterroggen
Winterroggen BBCH 37 - 49, 0,60 l/ha bis 1,10 l/haMaximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

Hinweise zur Anwendung von Camposan Top in Wintertriticale
Wintertriticale BBCH 37 - 39, 0,30 l/ha bis 0,75 l/ha Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

Hinweise zur Anwendung von Camposan Top in Wintergerste
Wintergerste BBCH 32 - 49, 0,30 l/ha bis 0,70 l/ha Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

Hinweise zur Anwendung von Camposan Top in Sommergerste
Sommergerste BBCH 37 - 49, 0,30 l/ha bis 0,50 l/ha Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

Hinweise zur Anwendung von Camposan Top in Winter- und Sommerweizen

Winterweizen BBCH 37 - 51, 0,30 l/ha bis 0,70 l/ha
Sommerweizen BBCH 37 - 51, 0,30 l/ha bis 0,70 l/ha
Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

Wirkstoff:
660 g/l Ethephon
Formulierung: SL (Wasserlösliches Konzentrat)

Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).


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