FUSILADE MAX 5 Liter

149,75 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Art.Nr.:
024847-00-5000
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4-8 Tage (Ausland abweichend)
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33
Grundpreis:
29,95 EUR pro Liter
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Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.

Handelsbezeichnung:   Fusilade MAX
Zulassungsnummer: 024847-00
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH
Zulassungsende:  31.12.24
Wirkungsbereich:  Herbizid
Kennzeichnung nach GefStoffV: H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:
 

Selektives Nachauflauf-Herbizid gegen Ungräser in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Futtererbse, Ackerbohne, Möhre, Sonnenblume, Erdbeere, Rotschwingel, in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen sowie Weihnachtsbaum- und Schmuck-Reisig-Kulturen.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht FUSILADE MAX

Link BVL Anwendungsliste FUSILADE MAX

Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link FUSILADE MAX

Produktname                                                         :
FUSILADE MAX 5 Liter

Anwendungsbeschreibung:
Selektives Nachauflauf-Herbizid gegen Ungräser in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Futtererbse, Ackerbohne, Möhre, Sonnenblume, Erdbeere, Rotschwingel, in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen sowie Weihnachtsbaum- und Schmuck-Reisig-Kulturen

Anwendungsempfehlung:
Der Wirkstoff von FUSILADE MAX wird über die Blätter der Ungräser aufgenommen und im Saftstrom (Phloem und Xylem) der Pflanzen verteilt. Die Wirkung zeigt sich durch ein Vergilben der Blätter, einen rasch einsetzenden Wachstumsstillstand und das Absterben der Ungräser.FUSILADE MAX  gegen Ausfallgetreide und Einjährige Ungräser, ausgenommen Einjähriges Rispengras und Gemeine Quecke zur Nachauflaufbehandlung. FUSILADE MAX erwies sich bisher für breitblättrige Kulturen und Rotschwingel, unabhängig von
deren Wachstumsstadium, als voll verträglich.

Anwendungszeitpunkt:
Gegen einjährige Ungräser und Ausfallgetreide erfolgt die Spritzung, sobald diese vollständig aufgelaufen sind und die Masse der Ungräser sich im 2- bis 4-Blatt-Stadium befindet.
Das Entwicklungsstadium der Kultur ist für die Verträglichkeit von FUSILADE MAX ohne Bedeutung.

Anzahl Anwendungen:
Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.

Wartezeiten:

  • Kartoffel, Zucker- und Futterrübe: 90 Tage
  • Möhren: 49 Tage
  • Erdbeere (vor der Blüte): 42 Tage
  • Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung
  • Raps, Ackerbohne, Futtererbse, Sonnenblume, Erdbeere (nach der Ernte), Rot-Schwingel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Aufwandmenge und Dosierung:

Winterraps Zuckerrübe Futterrübe Futtererbse Kartoffel Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)

Zur Niederhaltung der Quecke 2 l/ha, sonst 1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Winterraps: bis BBCH 50 (Herbst oder Frühjahr). Zucker-/Futterrübe: nach dem Auflaufen Futtererbse: bis BBCH 51. Kartoffel: bis BBCH 29, Maximal 40% des Bodens dürfen durch Kartoffelpflanzen bedeckt sein.

Ackerbohne Möhre Sonnenblume Erdbeere Rotschwingel Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)

1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Ackerbohne: bis BBCH 50 Möhre: nach dem Auflaufen Sonnenblume: nach dem Auflaufen Erdbeere: nach dem Auflaufen Rot-Schwingel (als Untersaat): nach dem Auflaufen oder nach dem Räumen der Deckfrucht

Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)

2 l/ha Spritzen in 200 bis 400 l Wasser/ha Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze: Ab Pflanzjahr, nach dem Austrieb, sobald eine gute Verwurzelung gegeben ist

Nadelholz, Laubholz (Weihnachtsbaum- und Schmuck-Reisig-Kulturen) Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)

2 l/ha nur mit Bodengeräten, Spritzen in 200 bis 400 l Wasser/ha Nach dem Pflanzen und nach dem Auflaufen der Unkräuter: BBCH 12 bis 14 der Ungräser

Wirkstoff:

Wirkstoffgehalt: 107 g/l Fluazifop-P (125 g/l Butylester)
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)


Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink

Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)
R-63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien  auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).

 

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Quellenangabe:

BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.


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