Handelsbezeichnung: | Fourmidor® |
Zulassungsnummer: | N-36749 |
Zulassungsinhaber: | BASF |
Zulassungsende: | keine Angabe |
Wirkungsbereich: | Insektizid |
Wirkungsstoff: | 0,5 g/kg (0,05%) Fipronil |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Link Gebrauchsanleitung Fourmidor
Anwendungsbeschreibung:
Fourmidor® ist ein insektizides Ködergel zur Bekämpfung von Ameisen im Innen- und Außenbereich von Wohnräumen. Nur von professionellen Schädlingsbekämpfern zu verwenden.
Anwendungsempfehlung:
Die Kartusche ist so geformt, dass Sie das Gel auch ohne Probleme in Ritzen auftragen können. Stellen Sie deshalb vor Beginn der Bekämpfung fest, wo sich die Ameisen aufhalten und wo Ihre Ameisenstraße ist. Sollten sich die Ameisen im Außenbereich aufhalten und den Weg in den Innenbereich suchen, tropfen Sie Fourmdor® rund um das Haus bzw. die Fenster und Terrassentür.
Aufwandmenge und Dosierung:
Stellen Sie fest, welchen Weg sich die Ameisenstraße bahnt und tropfen Sie auf diese Ameisenstraße alle 30 cm einen Tropfen Fourmidor®. Das Ködergel darf nicht auf Flächen aufgebracht werden, die es aufsaugen können (Holz, Stoff, Erde). Kontrollieren Sie nach 1 bis 2 Wochen, ob das Ködergel komplett gefressen wurde und ob noch ein Befall besteht. Sollten Sie noch Ameisen finden, wiederholen Sie den Vorgang. Im Außenbereich ist festzustellen, wo sich die Ameisenstraße befindet und unter welchen Fliesen sich die Insekten aufhalten. Das Gel wird in Punkten in den Rillen aufgetragen. Nach 1 bis 2 Wochen heben Sie die Fliesen hoch und sehen Sie nach, ob sich dort noch Ameisen befinden. Wiederholen Sie gegebenenfalls den Vorgang.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen: Dieses Mittel ist für die private Anwendung nicht zugelassen! Die Anwendung dieses Produktes ist berufsmäßigen Anwendern mit Sachkunde und sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) vorbehalten. Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit §16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
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Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.