Funguran Progress 2 kg

55,72 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Art.Nr.:
006896-00-2000
EAN:
4014108244224
Lieferzeit:
4-8 Tage (Ausland abweichend)
Verfügbarkeit:
13
Grundpreis:
27,86 EUR pro Kilogramm
Gewicht in KG:
3,000
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Handelsbezeichnung:   Funguran progress
Zulassungsnummer: 006896-00
Zulassungsinhaber: Cosaco GmbH
Zulassungsende:  30.09.24
Wirkungsbereich:  Fungizid
Wirkstoff: 537 g/kg Kupferhydroxid 
Kennzeichnung nach GefStoffV: H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen 
H319 Verursacht schwere Augenreizung
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:
 

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln, Falscher Mehltau an Hopfen und Weinreben sowie Schorf an Kernobst. Funguran progress wird als reines Kontaktfungizid vorbeugend gegen pilzliche Krankheitserreger eingesetzt.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Produktname                                                         :
Funguran Progress 2 kg

Anwendungsbeschreibung:
Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln, Falscher Mehltau an Hopfen und Weinreben sowie Schorf an Kernobst.

Anwendung

Wirkungsweise
Funguran progress enthält den Wirkstoff Kupfer in Form von Kupferhydroxid und ist als wasserdispergierbares Pulver (WP) formuliert. Funguran progress wird als reines Kontaktfungizid vorbeugend gegen pilzliche Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilzinfektionen. Bei einem Kontakt mit Funguran progress nimmt die Pilzspore in starkem Maße Kupfer auf, die Ausbildung eines Keimschlauches unterbleibt. Wichtig für die volle Wirksamkeit von Funguran progress ist ein möglichst lückenloser Fungizid Belag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran progress auf der Pflanze äußerst haftfähig. Es wird von nachfolgendem Regen nur langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.

 

Anwendungsempfehlung Funguran Progress

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

  • Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln;
  • Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen;
  • Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben;
  • Schorf (Venturia spp.) an Kernobst.”

Funguran progress mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten. Nach unseren Erfahrungen ist Funguran progress mit den handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden und Düngern wie z.B. Dithane* NeoTec, Dantop®1, Frutogard®, Valbon®2, Zinkuran® oder Zinkuran® flüssig mischbar.
Im Weinbau können Mischungen mit Frutogard® zu Nekrosen führen. Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Aufwandmenge und Dosierung:

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln von BBCH 37 bis BBCH 91 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 kg/ha in maximal 400 l Wasser /ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.

Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen, Sekundärinfektion von BBCH 37 bis BBCH 89 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis 14 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Aufwandmenge:

- bis BBCH 37: 2,4 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser /ha
- bis BBCH 55: 3,6 kg/ha in maximal 1.800 l Wasser /ha
- über BBCH 55: 5,4 kg/ha in maximal 2.700 l Wasser /ha.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 4.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.

Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, zur Nutzung als Tafel- und Keltertrauben, von BBCH 11 bis BBCH 81 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 8 - 12 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Aufwandmenge:
- Basisaufwand: 0,5 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha
- ES 61 1,0 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha
- ES 71 1,5 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
- ES 75 2,0 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.

Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw.
ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Aufwandmenge:

0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe.
- Mittelaufwand vor der Blüte von 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe abfallend auf 0,3 kg/ha und
je m Kronenhöhe.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha
und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.

 

Wartezeiten

Kartoffeln: 14 Tage
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 21 Tage
Hopfen: 7 Tage
Kernobst:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich

 

Wirkstoff:

Wirkstoffgehalt          537 g/kg Kupferhydroxid
Formulierung  Wasserdispergierbares Pulver

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink

Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)

 


 

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).


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