Mimic 1 Liter Tebufenozid

79,49 EUR
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Art.Nr.:
024270-00-1000
EAN:
4014108102234
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28
Grundpreis:
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Handelsbezeichnung:   Mimic
Zulassungsnummer: 024270-00
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH
Zulassungsende:  31.12.25
Wirkungsbereich:  Insektizid
Wirkstoff: 240 g/l Tebufenozid
Kennzeichnung nach GefStoffV: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:

 
Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und Fruchtschalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen und Erdbeerpflanzgut.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Mimic
Link BVL Anwendungsliste Mimic
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Mimic
 
Produktname:                                                         
Mimic 1 Liter Tebufenozid
 
Anwendungsbeschreibung:
Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und Fruchtschalenwickler, Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm),  Springwurm und Rhombenspanner sowie freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen und Erdbeerpflanzgut.
 
Anwendungsempfehlung: 
Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und Fruchtschalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen und Erdbeerpflanzgut.

Anwendung:
Wirkungsweise
Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der Insektenwachstumsregulatoren (IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR’s anderen Wirkungsmechanismus.
Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungsprozess eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium beobachtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird. Aufgrund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh gegen junge Larvenstadien.
 
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
  • Apfelwickler an Kernobst,
  • Fruchtschalenwickler an Kernobst,
  • Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben),
  • Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben).“
 
Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete:
  • Rhombenspanner an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
  • Springwurm an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
  • Freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche
  • Freifressende Schmetterlingsraupen an Sauerkirsche
  • • Freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaume
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeere (Pflanzguterzeugung).“
Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
 
Aufwandmenge und Dosierung

Gegen Apfelwickler an Kernobst
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen.

Gegen Fruchtschalenwickler an Kernobst
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
 
Gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
Ab Schlüpfen der ersten Larven mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen und der Basisaufwandmenge von 0,2 l/ha spritzen oder sprühen.
Anwendung gegen Heuwurm
ES 61 0,4 l/ha
ES 71 0,6 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen.
Anwendung gegen Sauerwurm
ES 71 0,6 l/ha
ES 75 0,8 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14Tagen.
 
Gegen Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
0,2 l/ha zu Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15) bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 400 l/ha) spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.

Gegen Springwurm an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis „Gescheine“ (Infloreszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt - bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 800 l/ha) spritzen oder sprühen.
Basisaufwand: 0,2 l/ha;
ES 61: 0,4 l/ha
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
 
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume im Freiland

0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe ab Schlüpfen der ersten Larven bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Süßkirsche und Pflaume: maximal 2 Behandlungen je Kultur und Jahr im Abstand von 12 bis 14 Tagen. Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium – bis Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.
Sauerkirsche: maximal 1 Behandlung je Kultur und Jahr. Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium – bis abgehende Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeeren in Beständen zur Pflanzguterzeugung 0,8 l/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Junglarven spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 10 bis 14 Tagen. VV600 - Erntegut nicht verzehren.
 
Wartezeiten
Kernobst: 14 Tage
Weinreben (Heuwurm, Sauerwurm): 21 Tage
Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Erdbeere, Weinrebe (Rhombenspanner, Springwurm):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt,
die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festlegung einer
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
 
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt          240 g/l Tebufenozid
Formulierung              Suspensionskonzentrat

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
Xi  ( reizend )


Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.

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