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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rodentizide 2. Generation
Es handelt sich bei einigen Mittel um ein Rodentizid der 2. Generation. Die Anwendung ist nur durch berufsmäßige Verwender und sachkundige Verwender zulässig. Eine Anwendung durch Verbraucher oder sonstige nicht sachkundige Personen ist nicht gestattet. Mit dem Kauf bestätigen Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten sind bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen.

Schlichtungsstelle verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

http://ec.europa.eu/consumers/odr/  

Informationen zur Mängelhaftung:
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
Der Kunde kann den Vertragstext auf der Onlineshop-Seite einsehen. Ferner kann der Kunde diese ausdrucken oder speichern, indem er die hierzu vorgesehene Funktion seines Internetbrowsers nutzt. Der Kunde kann seine Bestelldaten die auf der letzten Seite des Bestellablaufs in unserem Onlineshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Browsers speichern oder der Kunde wartet die automatische Bestelleingangsbestätigung ab, die wir zusätzlich per E-Mail nach Abschluss der Bestellung an die vom Kunden angegebene Adresse versendet. Unser Shop speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten per E-Mail zu. Vergangene Bestellungen kann ein Kunde in seinem Kundenkonto einsehen, sofern dies vorhanden oder bei uns abfragen.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Einige Mittel sind nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
 

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
5. Der Endabnehmer versichert, dass er Produkte mit Natriumchlorat ausschließlich zur Reinigung von Plätzen und Wegen verwendet und nicht unerlaubt weiterveräußert.
6. Der Endabnehmer bestätigt, dass er die Unterrichtung über Gefahren, Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung und Entsorgung von Produkten mit Natriumchlorat gelesen hat.
7. Wir liefern nur innerhalb Deutschlands. Beim Kauf eines Kunden ausserhalb Deutschlands bestätigt der Kunde im Besitz der nötigen Zulassung (PI Nummern) zu sein und stellt diese auf Verlangen bei.
 

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Lieferung nur innerhalb Deutschlands! Ausfuhren obliegen der Verantwortung des Käufers!
Seit 1. Januar 2015 dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Registernummer verwendet werden. Unter die Anwendung fällt auch das Lagern der Produkte. Österreichische Produkte sind an der Bezeichnung "Amtl.Pfl.Reg.Nr:" und einer vierstelligen Nummer mit Zusatzziffer erkennbar. Der aktuelle Zulassungsstand kann im Internet unter der Adresse https://psmregister.baes.gv.at/ abgerufen werden. Pflanzenschutzmittel aus anderen Mitgliedstaaten dürfen am Hof nur vorhanden sein, wenn beim BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) um zirka 275 Euro pro Produkt und Jahr eine Parallelimportgenehmigung beantragt wurde. Der Kunde bestätigt durch den Kauf, dass er die eine Parallelimportgenehmigung erhalten hat bzw. die Genehmigung zur Verwendung hat.
Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung von Natriumchloratprodukten

Das Produkt selbst ist nicht brennbar, wirkt aber als Oxidationsmittel. Das heißt, es kann einen bestehenden Brand durch Freigabe von Sauerstoff verstärken. Das Produkt sollte deshalb von Brandquellen ferngehalten werden (häufige Brandquellen im Haushalt sind: elektrische Geräte und Steckdosen, Küche, Heizung und offenes Feuer)
 
Zudem besteht eine toxische Wirkung gegenüber Wasserorganismen. Von einer Verwendung in der Nähe von Wasserschutzgebieten ist deshalb zwingend abzusehen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
 
Das Produkt darf nicht mit anderen Stoffen gemischt werden. Besonderer Hinweis: darf auf keinen Fall mit einer Säure gemischt werden, da es hierbei zur Bildung von giftigen Chlorgasen kommt. Das heißt z.B. Essig, Sanitärreiniger etc. müssen vom Produkt ferngehalten werden. Bei einer zweistufigen Reinigung, unter Einsatz eines sauren Reinigers, ist die Oberfläche vor dem darauffolgenden Reinigungsschritt mit ausreichend klarem Wasser zu neutralisieren.
 
Entsorgung
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
 
Abfallschlüssel Produkt 200129 - Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten. Als gefährlicher Abfall eingestuft.
 
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 150110 - Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Als gefährlicher Abfall eingestuft.
 
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Die restentleerten Verpackungsbehälter können über das RIGK-G-SYSTEM kostenlos entsorgt werden. Für die reibungslose und schnelle Rückgabe Ihrer restentleerten Schadstoffverpackungen wenden Sie sich bitte unter der kostenlosen Servicenummer +49 800 3086001 oder per E-Mail gsystem@rigk.de an das RIGK-G-Team, um unter Berücksichtigung der Gefahreneinstufung und Ihres Standortes die optimale Rückgabe für Sie zu organisieren.

Wir behalten uns Zwischenverkauf vor und erstatten im Flle von Fehlbestanden den Kaufbetrag.