Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Calypso |
Zulassungsnummer: | 024714-00 |
Zulassungsinhaber: | Dow AgroSciences GmbH |
Zulassungsende: | 30.04.2020 |
Wirkungsbereich: | Insektizid |
Wirkstoff: | 480 g/l Thiacloprid |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | ![]() ![]() ![]() |
Calypso ist ein Suspensionskonzentrat gegen Schadinsekten im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Calypso Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste Calypso
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Calypso
Anwendungsbeschreibung
gegen Schadinsekten im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau
Anwendungsempfehlung
Das Insektizide Pflanzenschutz Mittel Calypso® 1 Liter von der Firma Bayer ist ein Suspensionskonzentrat gegen Schadinsekten im Gemüse und Zierpflanzenbau als auch im Obst Anbau. Calypso® 1 Liter der Firma Bayer ist ein Insektizid mit systemischer Wirkung. Das Calypso hat eine lange Wirkungsdauer. Calypso® 1 Liter der Firma Bayer zeichnet sich durch seine gute Pflanzen Verträglichkeit aus. Als Insektizid wirkt Calypso als Fraß und Kontakt Gift. Anwendungsgebiete welche durch die Zulassungsbehörde festgelegt wurden sind Beispielsweise: im Kernobst gegen Miniermotten, Apfelsägewespe und Blattläuse, In Sauer und Süßkirschen gegen Blattläuse, in Zierpflanzen und Ziergehölzen gegen Schildlaus Arten und Blattläuse, im Apfel gegen den Apfelwickler.
Aufwandmenge und Dosierung
Apfel
Gegen Apfelwickler im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen und bei Neubefall zum BBCH-Stadium 67-81 spritzen oder sprühen. Aufwandmenge: 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Maximal 1 Anwendung. Wartezeit Apfel: 14 Tage (WW709) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppen können. Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Sauer- und Süßkirsche
Gegen Blattläuse im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen zum BBCH-Stadium 10-59 bzw. 60-81 spritzen oder sprühen. Aufwandmenge: 0,1 l/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit Sauer-, Süßkirsche: 14 Tage
(WW709) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppen können. Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Wirkstoff:
480 g/l Thiacloprid
Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)
R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).