Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Anwendungsbeschreibung:
Ein wuchsstoffhaltiger Unkrautvernichter auf Sport und Zierrasenflächen
Anwendungsempfehlung:
Der Unkrautvernichter Duplosan KV-Combi 1 Liter wirkt als Unkrautmittel gegen zweikeimblättrige Unkräuter auf Sport-Rasen und Zier-Rasen-Flächen. Die beiden Wirkstoffe Mecoprop-P und 2,4 D sorgen für eine gute Unkrautvernichtung im Rasen. Überdosierungen und Überschneidungen sind beim ausbringen des Duplosan KV-Combi unbedingt zu vermeiden. Es könnte zur Schädigung der Rasenfläche kommen. Die Anwendung sollte zwischen zwei bis vier Tage nach dem Mähen des Rasens erfolgen. Die Nachttemperaturen sollten nicht unter 10 Grad Celsius liegen. Das Duplosan KV-Combi darf nicht bei Regen und Frost eingesetzt werden. Wüchsiges warmes Wetter begünstigt die Wirkung des Duplosan KV-Combi. Es ist unbedingt bei Windstille zu spritzen um Schäden an Nachbar Kulturen zu vermeiden. Nach Möglichkeit bitte einen Spritzschirm benutzen. Unbedingt beiliegende Gebrauchsanweisung beachten. Neuansaaten dürfen mit dem Unkrautvernichter Duplosan KV-Combi nicht behandelt werden. Erst ab dem darauffolgenden Jahr kann eine Behandlung gegen zweikeimblättrige Unkräuter erfolgen. Gut bekämpfbar sind, Gänseblümchen, Gemeine Schafgarbe, Löwenzahn, Weißklee, Hopfen-Luzerne, Wegerich-Arten, Vogelmiere, Miere-Arten, Ampfer-Arten (außer Alpen-Ampfer), Kriechender Hahnenfuß, Storchschnabel-Arten, Ackersenf, Hederich, Heller kraut, Hirtentäschel, Kornblume, Melde, Mohn, Wicke.
Aufwandmenge und Dosierung
4 Liter/ha max. eine Anwendung im Jahr 500-1000 Liter Wasser je Hektar
4 ml auf 10 m² max. eine Anwendung im Jahr 0,5 bis 1 Liter Wasser auf 10 m²
40 ml auf 100m² max. eine Anwendung im Jahr 5 bis 10 Liter Wasser auf 100 m²
2-4 Tage nach dem Mähen wird gespritzt
optimaler Anwendungszeitpunkt zwischen Mai bis August
Wirkstoff:
Handelsbezeichnung: Duplosan KV-Combi
Zulassungsnummer: 043688-00
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH
Vertriebsfirmen: Compo GmbH & Co. KG
Zulassungsende: 31.12.15
Wirkungsbereich: Herbizid
Wirkstoffgehalt: 160 g/l 2,4-D (193 g/l Dimethylamin-Salz) - 350 g/l Mecoprop-P (424 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung: wasserlösliches Konzentrat
Sicherheitsdatenblatt: Duplosan KV-Combi
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kurz BVL-Anwendungsliste
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).