Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
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Anwenderbeschreibung:
ist ein nichtselektiver Unkrautvernichter (Totalherbizid) mit systemischer Wirkung. Die Aufnahme des Wirkstoffs erfolgt ausschließlich über die grüne Blattoberfläche der Pflanze.
Anwendungsempfehlung:
Der Unkrautvernichter von Realchemie Glyphosat 450 Referenzmittel Roundup UltraMax* ist ein nichtselektiver Unkrautvernichter, mit ausschließlicher Blattwirkung. Realchemie Glyphosat 450 Referenzmittel Roundup UltraMax* wirkt als Unkrautvernichter systemisch. Der Wirkstoff Glyphosat wird über die grüne Blattmasse der Pflanze aufgenommen und über den Saftstrom bis in die Wurzelspitzen transportiert. Das heißt im Klartext alle mit Realchemie Glyphosat 450 Referenzmittel Roundup UltraMax* besprühten ( benetzten ) Pflanzen oder Pflanzenteile sterben ab. Unkraut ob einjährig oder mehrjährig wird von Roundup* sicher erfasst. Bei optimalen Witterungsbedingungen ( wüchsiges Wetter ) wird der Wirkstoff Glyphosat schneller in der Pflanze verteilt. Erste Symptome sind die Blätter werden gelb vertrocknen und sterben zum Schluss vollkommen ab.
Der Einsatz von Realchemie Glyphosat 450 Referenzmittel Roundup UltraMax* als Unkrautmittel zu Unkrautbekämpfung kann während der gesamten Vegetationsperiode erfolgen. Eine optimale Wirkung von Realchemie Glyphosat 450 Referenzmittel Roundup UltraMax* als Unkrautvernichter wird erreicht, wenn ausreichend Blattmasse vorhanden ist und diese gleichmäßig benetzt wurde. Beim Einsatz von Realchemie Glyphosat 450 Referenzmittel Roundup UltraMax* sollten nicht mehr als 200 Liter Wasser pro Hektar ausgebracht werden. Oder auch auf einen Quadratmeter gerechnet 20 ml / m².
RM = Referenzmittel
Aufwandmenge und Dosierung
Bei einjährigen Unkraut Arten: 2,4 Liter/ha
Bei mehrjährigen Unkraut Arten: 4,0 Liter/ha
Auf Nichtkulturland: 8,0 Liter/ ha
für 10 m² werden zwischen 2,4-8,0 ml Roundup UltraMax* benötigt
Wirkstoff:
Handelsbezeichnung
Realchemie Glyphosat 450 ReferenzmittelRoundup UltraMax*
Zulassungsende: 31.12.14
Wirkungsbereich: Herbizid
Wirkstoffgehalt: 450 g/l Glyphosat (607 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat
*Roundup UltraMax ist eine eingetragene Marke der Firma Monsanto
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).