Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln

Der Wirkstoff ist der wichtigste Bestandteil des Pflanzenschutzmittels. Je nachdem, um welches Pflanzenschutzmittel es sich handelt, können ein oder mehrere Wirkstoffe enthalten sein. Sind mehrere Wirkstoffe enthalten, spricht man hierbei von einer Kombination. In Fachkreisen wird der Wirkstoff auch als Aktivstoff betitelt. Aktivstoffe sind in Pflanzenschutzmitteln meist in geringer Dosierung enthalten. Handelt es sich beim Pflanzenschutzmittel um ein gebrauchsfertiges Produkt, ist die Dosierung dementsprechend höher. Daher sollte beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel immer mit Vorsicht und Sorgfalt gearbeitet werden und der direkte Hautkontakt sollte vermieden werden.
Damit der Wirkstoff im Pflanzenschutzmittel die angestrebte Wirkung erreichen kann, müssen die angegeben Dosierungsvorgaben genau eingehalten werden und das Mittel dementsprechend verwendet werden. Auch die Witterungsbedingungen spielen eine Rolle, ob und wie der Wirkstoff oder die Wirkstoffkombination im Pflanzenschutzmittel wirken. Des Weiteren sollte vor dem Einsatz eines Pflanzenschutzmittels geprüft werden, ob das Mittel bzw. der enthaltene Wirkstoff in der Region verwendet werden darf. Hierfür gibt es Richtlinien, die zwingend eingehalten werden müssen, um Schäden für die Natur und Umwelt zu vermeiden.

Vorab muss das Pflanzenschutzmittel geprüft werden

Bevor ein neues Pflanzenschutzmittel oder ein neuer Wirkstoff zugelassen wird, muss dies genauestens geprüft werden. Hier gibt es verschiedene Vorschriften und Richtlinien, die dies genau regeln. Des Weiteren kann die Zulassung eines Produktes bzw. Wirkstoffes in einem Land zugelassen sein, im Nachbarland aber beispielsweise nicht. Zwischenzeitlich haben sich einige Länder zusammengeschlossen, die die gleichen Regularien für die Zulassung bzw. den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beinhalten. Derzeit sind in Deutschland über 260 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in Pflanzenschutzmitteln zugelassen.

Erwerb von Pflanzenschutzmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen

Viele Pflanzenschutzmittel können problemlos erworben werden, sowohl online als auch im Fachhandel. Jedoch gibt es auch Präparate, die aufgrund ihres Wirkstoffes erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Des Weiteren gibt es Pflanzenschutzmittel, deren Verwendung nachgewiesen werden muss bzw. die Person, die dieses erwirbt muss berechtigt sein Mittel mit dementsprechenden Wirkstoffen zu erwerben und einzusetzen. Auch hierfür gibt es Richtlinien, die zwingend eingehalten werden müssen, um Schäden und den Missbrauch solcher Präparate zu verhindern.

Pflanzenschutzmittel und Maßnahmen in der Landwirtschaft

Zwar ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, dennoch ist der Einsatz ist möglich gering zu halten. Dies gilt besonders für Wirkstoffe, die bei Nichteinhaltung der Dosierungen und Auflagen zu umweltbedingten Schäden führen können. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für die Einhaltung dieser Vorschriften und die Zulassung der Präparate mit verschiedenen Wirkstoffen zuständig.