Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Fastac ME |
Zulassungsnummer: | 007473-00 |
Zulassungsinhaber: | BASF SE |
Zulassungsende: | 31.12.2024 |
Wirkungsbereich: | Insektizid |
Wirkstoff: | 50 g/l alpha-Cypermethrin |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Produktname:
Fastac ME
Anwendungsbeschreibung:
Das Pflanzenschutzmittel Fastac ME hat sich für die Bekämpfung gegen beißende Insekten, Blattläuse, Rapsstängelrüssler, Getreidewickler und Getreidehähnchen, Kartoffelkäfer, Kohlrübenblattwespen, Maiszünsler, Moosknopfkäfer, Kohlerdflöhe, Rapsglanzkäfer, saugende Insekten und Zweiflügler bewehrt.
Zu beachten ist, dass das Mittel und Reste davon nicht in Gewässer gelangen, denn sie sind gefährlich für Tiere und die Umwelt. Es kann die Gesundheit des Menschen schwer schädigen und bei Verschlucken oder Einatmen zum Tod führen. Des Weiteren kann Fastac ME Haut- und Augenreizungen verursachen.
Anwendungsempfehlung:
Fastac ME ist nur für die Freilandanwendung und im Gewächshaus zugelassen.
Bei beginnendem Befall oder sichtbaren Zeichen von Befall sollte Fastac ME gespritzt werden. Zu beachten dabei ist, dass dies nur in Pflanzenbeständen erlaubt ist, die nicht blühen oder bei Pflanzen, die nicht von Bienen beflogen werden, da das Mittel als bienengefährlich eingestuft wird.
Aufwandmenge und Dosierung
Die Aufwandmenge liegt je nach Schädling bei 0,25-0,3 l/ha Produkt auf mindestens 200 bis 400 l/ha Wasser.
Im Gewächshaus werden auf eine Pflanzengröße bis 50 cm 0,25 l/ha auf mindestens 600-800 l/ha Wasser angewendet.
Wirkstoff:
In Fastac ME ist der Wirkstoff alpha-Cypermethrin enthalten. Es handelt sich hierbei um ein Kontaktgift und hat eine insektenabwehrende Wirkung. Über die Körperoberfläche aufgenommen verteilt es sich im gesamten Insektenkörper und führt zu Erregungszuständen mit Krämpfen, Koordinationsstörungen und letztlich zur Lähmung. Innerhalb weniger Minuten wird das Insekt bewegungsunfähig, der Tod tritt allerdings erst nach einiger Zeit ein.
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)
Besondere Kennzeichnung nach der Gefahrstoff Verordnung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.