Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Movento OD 150 |
Zulassungsnummer: | 006554-00 |
Zulassungsinhaber: | Bayer CropScience |
Zulassungsende: | 30.04.2025 |
Wirkungsbereich: | Insektizid |
Wirkstoff: | 150 g/l Spirotetramat |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen an Kopfkohl, Blattkohlen, Kohlrabi, Salaten, Ziergehölzen und Baumschulgehölzpflanzen sowie Thrips-Arten an Speisezwiebeln
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Movento OD 150 Bayer 1 Liter
Link BVL Anwendungsliste Movento OD 150 Bayer 1 Liter
Produktname:
Movento OD 150 Bayer 1 Liter
Anwendungsbeschreibung:
Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen an Kopfkohl, Blattkohlen, Kohlrabi, Salaten, Ziergehölzen und Baumschulgehölzpflanzen sowie Thrips-Arten an Speisezwiebeln
Anwendungsempfehlung:
Movento OD 150 ist ein vollsystemisches Insektizid, welches sowohl im Xylem als auch Phloem mobil ist. Dadurch wird es in der gesamten Pflanze verteilt, auch der Neuzuwachs wird geschützt und versteckt lebende Schaderreger werden gut erfasst. Wüchsige Witterungsbedingungen, höhere Temperaturen (>15 °C), intensives Pflanzenwachstum sowie ausreichend Blattmasse verbessern die Wirkstoffaufnahme und sind Voraussetzung für eine hohe Wirksicherheit und lange Wirkungsdauer. Movento OD 150 hat die stärkste Wirkung gegen juvenile Schadorganismen, das heißt frühe Entwicklungsstadien von saugenden Insekten werden gut erfasst. Adulte (erwachsene) Insekten werden nur unzureichend bekämpft. Deswegen und auch wegen der verzögerten Anfangswirkung sollten frühe Anwendungstermine gewählt werden, bevor sich große Schädlingspopulationen aufgebaut haben.
Wichtige Hinweise zur Pflanzenverträglichkeit in Ziergehölzen und Baumschulgehölzpflanzen im Freiland.
Movento OD 150 sollte mit einer Konzentration von 0,05% (50 ml Movento OD 150 auf 100 l Wasser) angewendet werden. Höhere Anwendungskonzentrationen können die Pflanzenverträglichkeit negativ beeinflussen.
Aufwandmenge und Dosierung:
GEMÜSEBAU
• Salate
Gegen Blattläuse an Salaten im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen oder ab Warndienstaufruf
0,48 l/ha in 300 - 600 l Wasser/ha im Abstand von 14 Tagen spritzen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: 7 Tage
• Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Gegen Blattläuse an Kopfkohl im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen oder ab Warndienstaufruf
0,48 l/ha in 300 - 600 l Wasser/ha im Abstand von 14 Tagen spritzen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: 3 Tage
• Blattkohle
Gegen Blattläuse an Blattkohlen im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen oder ab Warndienstaufruf
0,48 l/ha in 300 - 600 l Wasser/ha im Abstand von 14 Tagen spritzen.
Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: 3 Tage
• Speisezwiebel
Gegen Thrips-Arten an Speisezwiebeln im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen oder ab
Warndienstaufruf 0,48 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha im Abstand von 7 Tagen spritzen.
Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: 7 Tage
• Kohlrabi
Gegen Blattläuse an Kohlrabi im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen oder ab Warndienstaufruf
0,48 l/ha in 300 - 600 l Wasser/ha im Abstand von 14 Tagen spritzen.
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: 3 Tage
ZIERPFLANZENBAU
• Ziergehölze, Baumschulgehölzpflanzen im Freiland
Gegen Blattläuse an Ziergehölzen und Baumschulgehölzpflanzen im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Schadorganismen oder ab Warndienstaufruf im Abstand von 14 Tagen spritzen.
Aufwandmenge:
- Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha in 600 l Wasser/ha
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha in 900 l Wasser/ha
- Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha in 1200 l Wasser/ha
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 150 g/l Spirotetramat
Formulierung Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.