Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | STEWARD |
Zulassungsnummer: | 024629-00 |
Zulassungsinhaber: | DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH |
Zulassungsende: | 31.10.2022 |
Wirkungsbereich: | Insektizid |
Wirkstoff: | Indoxacarb |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | ![]() ![]() |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt
Anwendungsbeschreibung:
Steward ist ein Insektizid dienlich zur Bekämpfung des Kleinen Frostspanners, von Apfelwicklern, Schalen- und Fruchtschalenwicklern, und anderen Wickler-Arten sowie freifressenden Schmetterlingsraupen im Obstbau.
Anwendungsempfehlung:
Steward 250 g kann gegen verschiedene Schädlinge in Stein-, Beeren- und Kernobst eingesetzt werden. Der Zeitpunkt des Einsatzes richtet sich dabei nach dem Schädling. Gegen Larven des Schalenwicklers, die überwintern sowie gegen Frostspannerraupen ist der Einsatz beim Überschreiten der Schadwelle empfehlenswert. Wird der Befall von Schadraupen erst kurz vor der Ernte festgestellt, ist dies dennoch kein Problem. Da die Wartezeit von Steward nur sieben Tage beträgt, können weitere Fraßschäden an den Früchten verringert und der Schadensbefall für das nächste Jahr minimiert werden. Um gegen Apfelwickler und gegen die Raupen der Sommergeneration des Schalenwicklers zu wirken, sollte Steward 250 g zum Zeitpunkt des Larvenschlupfes aufgebracht werden. Dies ist etwa 8-10 Tage nach dem Flughöhepunkt. Ist eine weitere Behandlung erforderlich, kann diese circa 10-14 Tage später stattfinden. Auch bei hohen Temperaturen sind der Einsatz und die Wirksamkeit des Mittels möglich, des Weiteren ist es regenbeständig. Das aufgetragene Mittel wird von den Schädlingen aufgenommen und bewirkt bei diesen eine Lähmung. Damit wird ein schneller Fraß-Stop erreicht.
Aufwandmenge und Dosierung:
Steinobst 85 g/ha und je m Kronenhöhe auf 500 l Wasser je ha und je m Kronenhöhe
Beerenobst 170 g/ha auf 1000-2000 l Wasser je ha
Wirkstoff:
Indoxacarb 300 g/kg
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H371 Kann die Organe schädigen. (Nervensystem)
Besondere Kennzeichnung bestimmter Stoffe und Gemische
Enthält: Indoxacarb / EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.,
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.,
P260 Dampf nicht einatmen.
P260 Nebel nicht einatmen.
P260 Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen : GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt in einer zugelassenen Verbrennungsanlage gemäß der lokalen,
regionalen und nationalen Gesetzgebung entsorgen.
P501 Behälter in einer Abfallbeseitigungsanlage gemäß der lokalen, regionalen und
nationalen Gesetzgebung entsorgen.
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.