Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Mollustop |
Zulassungsnummer: | 025323-65 |
Zulassungsinhaber: | frunol delicia GmbH |
Zulassungsende: | 31.05.2024 |
Wirkungsbereich: | Molluskizid |
Wirkstoff: | Metaldehyd |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | -/- |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | -/- |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Mollustop
Link BVL Anwendungsliste Mollustop
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Mollustop
Produktname :
Schneckenkorn Mollustop 25 kg Bayer
Anwendungsbeschreibung:
Ködermittel gegen Nacktschnecken an Getreide, Raps, Rüben, Ackerbohnen, Erdbeeren, Gemüsebau und Zierpflanzen
Anwendungsempfehlung :
Schnecken sind hauptsächlich nachtaktiv, deshalb sollte die Anwendung von Mollustop abends erfolgen. Das Produkt muss gleichmäßig über den Bestand bzw. zwischen die Kulturpflanzen gestreut werden. Damit wird sichergestellt, dass alle Schnecken erreicht werden. Die Wirkung des Mittels beruht auf einem Wasserentzug der Schnecken. Wird der Körperflüssigkeitsverlust, z. B. durch Regen, in kurzer Zeit ausgeglichen, kann der Bekämpfungserfolg beeinträchtigt werden. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden durch Metaldehyd die lebenswichtigen Schleimhautzellen der Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit aufgehoben. Möglichst abends und bei trockenem Wetter ausbringen.
Aufwandmenge und Dosierung
Anwendung
ACKERBAU
Getreide
Gegen Nacktschnecken im Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) im Freiland im Köderverfahren mit dem Schleuderstreuer
gleichmäßig über den Bestand streuen.
Anwendungszeitpunkt: Ab der Saat bis Ende der Bestockung (maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht) nach Befallsbeginn oder ab
Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Raps
Gegen Nacktschnecken im Raps im Freiland im Köderverfahren mit dem Schleuderstreuer gleichmäßig über den Bestand streuen.
Anwendungszeitpunkt: Ab der Saat bis Beginn des Längenwachstums nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Zucker- und Futterrübe
Gegen Nacktschnecken in Zucker- und Futterrüben im Freiland im Köderverfahren mit dem Schleuderstreuer gleichmäßig über den Bestand
streuen.
Anwendungszeitpunkt: Ab der Saat bis zur Rosettenbildung nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Ackerbohne
Gegen Nacktschnecken in Ackerbohnen im Freiland im Köderverfahren mit dem Schleuderstreuer gleichmäßig über den Bestand streuen.
Anwendungszeitpunkt: Ab der Saat bis Beginn des Längenwachstums nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Wartezeit Ackerbau: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und
Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
OBSTBAU
Erdbeere
Gegen Nacktschnecken in Erdbeeren im Freiland und im Gewächshaus im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen streuen.
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 0,6 g/m2; dies entspricht ca. 42 Granulatkörnchen/m2
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Wartezeit Erdbeere (Freiland, Gewächshaus): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die
zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
GEMÜSEBAU
Salate und Kohlgemüse
Gegen Nacktschnecken in Salaten und Kohlgemüse im Freiland und im Gewächshaus im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen
streuen.
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 0,6 g/m2; dies entspricht ca. 42 Granulatkörnchen/m2
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Wartezeit Salate und Kohlgemüse (Freiland, Gewächshaus): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Gemüsekulturen
Gegen Nacktschnecken in Gemüsekulturen (ausgenommen Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Teekräuter) zum Auflaufschutz und zur
Verminderung von Blattfraß im Gewächshaus im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen streuen.
Anwendungszeitpunkt: bis 5. Seitenspross sichtbar; 5. Bestockungstrieb sichtbar nach Befallsbeginn bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/
Schadorganismen
Aufwandmenge: 0,6 g/m2
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Gegen Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis) und Östliche Heideschnecke
(Xerolentia obvia) im Gewächshaus im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen streuen.
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Aufwandmenge: 0,6 g/m2
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Auflage für Gemüsekulturen im Gewächshaus: (VV207) Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Wartezeit Gemüsekulturen Gewächshaus: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die
zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
ZIERPFLANZENBAU
Zierpflanzen
Gegen Nacktschnecken in Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen streuen.
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Aufwandmenge: 0,6 g/m2; dies entspricht ca. 42 Granulatkörnchen/m2
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Gegen Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis) und Östliche Heideschnecke
(Xerolentia obvia) im Gewächshaus im Köderverfahren zwischen die Kulturpflanzen streuen.
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Aufwandmenge: 0,6 g/m2; dies entspricht ca. 42 Granulatkörnchen/m2
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 - 21 Tagen.
Wartezeit Zierpflanzen Gewächshaus: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 30 g/kg Metaldehyd
Formulierung:Granulatköder
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.