Dipel ES 10 Liter Bacillus thuringiensis BIO

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Art.Nr.:
024080-00-10000
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-9
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70,00 EUR pro Liter
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15,000
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Handelsbezeichnung:   Dipel ES
Zulassungsnummer: 024080-00
Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
Zulassungsende:  15.08.2025
Wirkungsbereich:  Insektizid
Wirkstoff: 33,2 g/l Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351
Kennzeichnung nach GefStoffV: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:

 
Biologisches Insektizid zur Bekämpfung schädlicher Raupen im Acker-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau sowie im Forst.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Dipel ES
Link BVL Anwendungsliste Dipel ES
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Dipel ES
 
Produktname:                                                         
Dipel ES 10 Liter Bacillus thuringiensis BIO

Anwendungsbeschreibung:
Biologisches Insektizid zur Bekämpfung schädlicher Raupen im Acker-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau sowie im Forst

Anwendungsempfehlung: 
Biologisches Insektizid zur Bekämpfung schädlicher Raupen im Acker-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau sowie im Forst. Flüssig als Ölsuspension formuliert. Nach der Aufnahme von
Dipel  ES tritt ein Fraßstopp ein, so dass die Raupen auch in der im Vergleich mit chemischen Insektiziden verlängerten Abtötungszeit keine Schäden mehr anrichten können. Das Präparat ist ohne Wirkungsverlust mehrere Jahre lagerfähig und verteilt sich besonders fein auf Blättern, Nadeln und jungen Früchten. Diese gute Verteilung sichert in Verbindung mit der hohen Haftfestigkeit eine hohe Wirksamkeit.
 
Aufwandmenge und Dosierung
Ackerbau
Mais
Gegen Maiszünsler                        2 l/ha
spritzen in mindestens 500 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr.

Zuckermais (Freiland)
Gegen Maiszünsler                        2 lha
spritzen in 500 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Kulturstadium: ab 1. Laubblatt entfaltet. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen.

Forst
Laub- und Nadelholz
Gegen Schwammspinner                           2 l/ha
spritzen in 600 l/ha Wasser nur mit Bodengeräten.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten (Noctuidae))                    3 l/ha
spritzen in 600 l/ha Wasser (gegen Raupen) nur mit Bodengeräten oder mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber). Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14 Tagen.

Laubholz
Gegen Gemeiner Goldafter                      0,9 l/ha
spritzen in 600 l/ha Wasser (gegen Raupen) nur mit Bodengeräten.
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14 Tagen.

Gemüse
Fruchtgemüse (Gewächshaus)
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten)                              0,3 lha
spritzen in 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Kulturstadium: ab 1. Laubblatt entfaltet. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen.

Sprossgemüse, Zwiebelgemüse, Blattgemüse und frische Kräuter
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten)                              0,3 lha
spritzen in 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Kulturstadium: ab 1. Laubblatt entfaltet. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen.
 
Zwiebelgemüse (Freiland)
Gegen Lauchmotte                        0,3 lha
spritzen in 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Kulturstadium: ab 1. Laubblatt entfaltet. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen.
 
Gemüsebau
Kohlgemüse
Gegen Kohlweißlings-Arten                      300 ml/ha
spritzen in 600 l/ha Wasser (gegen Raupen), Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.

Obstbau
Kernobst
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten (Noctuidae))                    0,5 l/ha und je m Kronenhöhe spritzen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe (0,1%; 100 ml je 100 l Wasser), Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Steinobst
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten (Noctuidae))                    0,5 l/ha und je m Kronenhöhe spritzen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe (0,1 %; 100 ml je 100 l Wasser), Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Weinbau
Weinrebe
Gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler
1. Generation (Heuwurm)                          0,5 l/ha (Basisaufwand)
Ab Rebstadium ES 61                             1,0 l/ha
Ab Rebstadium ES 71                             1,5 l/ha
spritzen in maximal 800 - 1200 l/ha Wasser zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen, max. 4 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 bis 14 Tagen.

Gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler
2. und 3. Generation (Sauerwurm)
Ab Rebstadium ES 71                    1,5 l/ha
Ab Rebstadium ES 75                    2,0 l/ha
spritzen in maximal 1200 - 1600 l/ha Wasser zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen, max. 4 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 bis 14 Tagen.
In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand. Allgemeine Konzentration im Weinbau: 0,125 %. Mit Zusatz von Zucker 1 %. Nach eigener Erfahrung kann die Zuckerkonzentration auf 0,5 % gesenkt werden.

Zierpflanzenbau
Ziergehölze
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten (Noctuidae))
Pflanzengröße bis 50 cm                             0,6 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm                       0,9 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm                         1,2 l/ha
spritzen mit Bodengeräten in 600 - 1200 l/ha Wasser (100 ml je 100 l Wasser), Anwendungsbereich: im Freiland und auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, in öffentlichen Parks und Gärten, auf dem Schul- und Kindergartengelände, auf Spiel- und Freizeitplätzen, auf Friedhöfen sowie auf Flächen in der Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Herbst, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.
 
Zur Beachtung:
Minierende und Gespinst bildende Raupen müssen vor dem Eindringen in die Pflanze bzw. vor dem Anlegen der Gespinste bekämpft werden. Grundsätzlich sollte die Behandlung schon die Jungraupen erfassen, weil mit zunehmender Raupengröße die Frasstätigkeit und damit die Empfindlichkeit abnimmt. Niederschläge kurz nach der Spritzung sind ungünstig. Nach der Ausbringung sollten die Temperaturen an mehreren Tagen mindestens 15 °C betragen.
 
Hinweis für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind:
Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z.B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.

Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt           :     33,2 g/l Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm                HD-1) (33,2 g/l Grundkörper) 17.600IU/mg
Formulierung:  Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xi (reizend)



Kennzeichnung nach GefStoffV             
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 25 : Berührung mit den Augen vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm HD-1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.



Gebrauchsanleitung –Produktbeschreibung-Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.

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