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Handelsbezeichnung: | AGRO MCPA 500 |
Zulassungsnummer: | 060939-00/061 |
Zulassungsinhaber: | NUFARM |
Zulassungsende: | 31.10.2024 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | MCPA |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318: Verursacht schwere Augenschäden H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen und Hafer, sowie gegen Unkräuter auf Grünland, im Obstbau, in Rotklee als Untersaat, Grassamenbau und Weinreben.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt
Produktname: :
AGRO MCPA 500 1 Liter
Anwendungsbeschreibung:
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen und Hafer, sowie gegen Unkräuter auf Grünland, im Obstbau, in Rotklee als Untersaat, Grassamenbau und Weinreben.
Anwendungsempfehlung:
Vorwiegend über die Blätter der Pflanze werden die Wuchsstoffe als Nachauflauf-Herbizide aufgenommen. Hierbei dringen Esterformulierungen über die Kutikula schneller als Salzformulierungen ein. Von der Pflanze werden Salze, die Ammonium und Aminen als Kationen besitzen, besser und schneller aufgenommen als Salze, die Natrium und Kalium beinhalten. Über das Phloem erreichen die Wirkstoffe auch die Wurzeln der Pflanze. Phenocarbonsäuren, die künstliche Auxine sind, besitzen eine hohe Konzentration, die in sensiblen Pflanzen auf Grund der mangelnden raschen Metabolisierung auf Dauer zu hoch bleiben. Eine Überanregung des Wachstums und des Stoffwechsels ist die Folge davon, da die Auxin-Rezeptoren besetzt bleiben. Da dadurch der Nährstofftransport im Phloem gestört wird, „verhungern“ die Pflanzen. AGRO-MCPA kann für Getreide, auf Grünland, im Grassamen- und Obstbau sowie in Rotklee-Untersaaten angewandt werden. Dabei sollte das Abdriften auf Nachbarkulturen vermieden werden. Beim Umbruch Nachbau von zweikeimblättrigen Pflanzen, der vorzeitig stattfindet, ist dies frühestens drei Wochen nachdem die letzte Spritzung stattgefunden hat, möglich. In Hopfen, im Wein-, Obst-, Raps-, Tabak- und Gemüsebau ist beim Einsatz des Unkrautbekämpfungsmittels höchste Vorsicht geboten, da diese Pflanzen und Kulturen besonders empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.
Eine besonders gute Wirkung gegen Ackerdistel, Ackerschachtelhalm, Hederich, Melde und weitere Unkräuter besitzt AGRO-MCPA als Wuchsstoff. In allen Getreidearten und in Grünland ist das U 46 M-Fluid zugelassen. Der Wirkstoff MCPA wird von Pflanzen hauptsächlich über die Blätter aufgenommen. Stoffwechselprozesse werden dabei gestört, was eine starke Zellstreckung und ein unkontrolliertes Wachsen der Schadpflanzen zur Folge hat. Die vorhandenen Stoffwechselreserven werden schnell verbraucht. Dies führt zum Austrocknen und Absterben der Unkrautpflanzen.
Vorteile:
- Sehr sichere Distelwirkung
- Spätbehandlungen gegen Distel, Winde,
- Storchschnabel, Kornblume bis BBCH 39 möglich
- Auch im frühen Einsatz stark gegen Ausfallraps,
- Kornblume und Gänsefuß
Als Unkrautbekämpfungsmittel wird AGRO-MCPA gegen Ackerdistel, Ackersenf, Hirtentäschel, Hederich Melde, Wicke in Sommerroggen, -weichweizen und –gerste, Hafer, Tritical, sowie in Winterweichweizen, -roggen und –gerste eingesetzt. Gegen Unkräuter wird es im Obst- und Grassamenbau, auf Grünland, als Untersaat in Rotklee und in Weinreben eingesetzt. Dabei ist die Produktbeschreibung des Herstellers für Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG zu beachten. Ein großes Wirkungsspektrum besitzt AGRO-MCPA bei Wintergerste, -Roggen und –Weichweizen, Triticale, Hafer und Sommerweichweizen, -gerste und -roggen. Ackerdistel, -senf und –winde, Hahnenfuß, Hederich, Melde, Wicke, Hirtentäschel und Kornblume u.a. können mit AGRO-MCPA gut bekämpft werden. Weniger können Ackerhohlzahn, Spörgel, Mohn, Taubnessel und Hellerkraut damit bekämpft werden.
Aufwandmenge und Dosierung:
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale. Im Frühjahr von BBCH 13–39. Zur Bekämpfung von Disteln den Spritztermin möglichst hinausschieben. Aufwandmenge: 1,5 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge mind. 400 l/ha.
Grünland
Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Aufwandmenge: 2,0 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha.
Obstbau
Ab dem 1. Standjahr im Frühjahr bei ca. 10–20 cm Unkrauthöhe. Keine Spritzung zur Zeit der Obstblüte vornehmen. Anwendung im Splittingverfahren, 2 Behandlungen im Abstand von 2–3 Monaten. Vor der Spritzung sind vorhandene Wurzelschosser zu entfernen. Aufwandmenge: 2,0 l/ha pro Behandlung, Maximal 2 Anwendungen, Wasseraufwandmenge: 200–600 l/ha.
Hopfenanbau
Ab Erreichen der Gerüsthöhe
Aufwandmenge 1,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 400–600 l/ha Reihenbehandlung
Weinbau
Anwendungsbereich: Freiland Behandlungszeitpunkt: Frühjahrsbehandlung in den Rebstadien 01-55 Oder Sommerbehandlung in den Rebstadien 73-81 Anwendungszeitpunkt: Mai bis August Maximale Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungs Technik mit Spritzschirm Aufwand: 4 L/ha in 200-600 L/ha
Wirkstoff:
Wirkstoff: 500 g/l MCPA als Dimethylamin-Salz (611,8 g/l)
Formulierung: Wässrige Lösung (SL)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
N (Umweltgefährlich) Xn ( Gesundheitsschädlich
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.