Handelsbezeichnung: | Finalsan UnkrautFrei Plus |
Zulassungsnummer: | 006193-00 |
Zulassungsinhaber: | W. NEUDORFF GMBH KG |
Zulassungsende: | 31.12.2024 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkungsstoff: | 30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz) 186,7 g/l Pelargonsäure |
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig
Produktname:
Finalsan UnkrautFrei Plus
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus 2 Liter ist ein Unkrautvernichter der gegen Unkräuter und Ungräser im Garten eingesetzt werden kann. Auch Problemunkräuter wie Giersch oder Ackerschachtelhalm können zuverlässig wurzeltief bekämpft werden. Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus 2 Liter wirkt gegen ein- und auch gegen mehrjährige Unkräuter schnell und einfach. Das Produkt ist Biologisch abbaubar.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Finalsan Unkrautfrei
Link BVL Anwendungsliste Finalsan Unkrautfrei
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Finalsan Unkrautfrei
Anwendungsbeschreibung:
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei ist ein Unkrautvernichtungsmittel, das gegen Gräser und Unkräuter eingesetzt werden kann. Es wirkt gegen Moose und Algen, aber auch gegen Giersch und Ackerschachtelhalm. Der Total-Unkrautvernichter besitzt eine wurzeltiefe Wirkung. Das Mittel wirkt bereits bei niedrigen Außentemperaturen und innerhalb weniger Stunden. Des Weiteren ist Finalsan Konzentrat UnkrautFrei biologisch abbaubar und nicht bienengefährlich. Finalsan Konzentrat UnkrautFrei kann auch von Privatpersonen angewendet werden.
Anwendungsempfehlung:
Um eine optimale Wirkung zu erreichen, sollten die Unkrautpflanzen nicht größer als 5 bis 10 cm sein. Die betroffenen Unkräuter sollten vollständig benetzt werden, sodass das Mittel optimal wirken kann.
Aufwandmenge und Dosierung:
● 100 ml Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus 2 Liter in 0,5l Wasser gemischt reicht für eine Fläche von bis 6 m²
● für Flächen bis zu einer Größe 180 m² ist ein Liter Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus ausreichend
Wirkstoff:
30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz)
186,7 g/l Pelargonsäure
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).