Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Dein Bauernhof Glyphosat 360 Unkrautvernichter |
Zulassungsnummer: | 025079-00-030 |
Zulassungsinhaber: | Syngenta Agro GmbH |
Zulassungsende: | 31.12.2026 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 360 g/l Glyphosat (435 g/l Ammonium-Salz) |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungsbeschreibung:
Unkrautvernichter zur Unkrautvernichtung, nichtselektives Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat.
Anwendungsempfehlung:
Glyphosat ist ein Unkrautvernichter zur Unkrautvernichtung mit dem Wirkstoff Glyphosat. Es hat eine Unkrautvernichtende systemische Wirkung. Der in diesem Pflanzenschutz-Mittel enthaltene Wirkstoff Glyphosat wird im Saftstrom der Pflanze transportiert, dies sogar bis in die Wurzelspitzen. Einjährige und Mehrjährige Unkräuter sowie Ungräser werden mit diesen Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat sicher abgetötet. Warmes wüchsiges Wetter, ausreichend Blattfläche für die Aufnahme des Wirkstoffs Glyphosat, beschleunigen die Unkrautvernichtung dieses Pflanzenschutz-Mittels erheblich. Dieses Pflanzenschutz-Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat kann während der gesamten Vegetationsperiode zum Einsatz kommen. Aber Vorsicht, alle mit dem Spritzmittel in Kontakt gekommenen Pflanzen können absterben oder sterben ab. Wo die Gefahr besteht das andere Pflanzen durch diesen Unkrautvernichter in Mitleidenschaft gezogen werden, bitte einen Spritzschirm benutzen. Ein Nachbau anderer Kulturen ist ohne weiteres möglich. So kann beispielsweise die alte Rasenfläche mit diesem Unkrautvernichter abgetötet werden, der Neue Rasen problemlos eingesät werden, ohne dass es zu Schäden am neuen Rasen kommt. Einsatzgebiet ist der Ackerbau, Forst, Nichtkulturland, Obstbau, Weinbau, Grünland und der Zierpflanzenbau.
Aufwandmenge und Dosierung:
Bei einjährigen und mehrjährigen Unkraut-Arten bis zu 5 Liter/ha und 100-500 Liter Waser/ha
5ml / 10m² bei ca.1 Liter Wasser
Wirkstoffgehalt: 360 g/l Glyphosat (487 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.