Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Racumin® Schaum |
Zulassungsnummer: | DE-2013-A-14-00002 |
Zulassungsinhaber: | Bayer CropScience Deutschland GmbH |
Zulassungsende: | -/- |
Wirkungsbereich: | Rodentizid |
Wirkstoff: | 4 g/kg Coumatetralyl |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Blut) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | ![]() ![]() ![]() ![]() |
Verantwortlich/Hersteller: | Bayer CropScience Deutschland GmbH Elisabeth-Selbert-Straße 4a 40764 Langenfeld info@bayer.com |
Es handelt sich bei dem Mittel um ein Rodentizid der 2. Generation. Die Anwendung ist nur durch berufsmäßige Verwender und sachkundige Verwender zulässig. Eine Anwendung durch Verbraucher oder sonstige nicht sachkundige Personen ist nicht gestattet. Mit dem Kauf bestätigen Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten sind bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen.
Produktbeschreibung Sicherheitsdatenblatt: Racumin® Schaum 500 ml Bayer
Produktname Racumin® Schaum 500 ml Bayer
Anwendungsbeschreibung:
Klebriger Haftschaum auch bei Köderscheu gegen Wanderratten
Anwendungsempfehlung:
Racumin® Schaum 500 ml von Bayer ein Biozid zur Schädlingsbekämpfung gegen Wanderratten (Ratten) mit einem breiten Anwendungsfeld. Racumin® Schaum 500 ml von Bayer wird eingesetzt in Hygienebereichen wie Betrieben und Lagerräumen. Durch Wanderratten (Raten) gefährdete Bereiche wie Wasserleitungen, Stromleitungen, Daten und Heizleitungen werden durch dieses Biozid sicher geschützt. Decken, Dach und Dachstuhlkonstruktionen, Wanddurchführungen, Deckendurchführungen, Öffnungen jeglicher Art können mit Racumin® Schaum 500 ml von Bayer behandelt werden. Vor dem Einsatz sollte Racumin® Schaum 500 ml auf Zimmertemperatur erwärmt sein. Des Weiteren sollte die Dose gut geschüttelt werden, sodass die Mischkugel hörbar wahrnehmbar ist. Haftschaum, der freigesetzt ist, schäumt noch wenige Tage auf und ist sehr beständig. Beim Ausbringen des Mittels sind Handschuhe zum Schutz zu tragen. Das Biozide Schädlingsbekämpfende Produkt ist ein weicher klebriger Haftschaum, der etwa 10-14 Tage in dieser schaumigen Form bleibt. Racumin® Schaum 500 ml von Bayer wirkt selbst bei Köderscheue der Ratten noch sicher.
Aufwandmenge und Dosierung:Racumin® Schaum 500 ml von Bayer wird an Stellen aufgeschäumt, die von Ratten frequentiert werden. Eine Kartusche ergibt ca. 12 Liter Biozid Schaum. Durch das Aufschäumen wird an Laufwegen an Rattenlöchern an Rohr und Leitungsdurchführungen eine Schaumbarriere geschaffen. Die Ratten kommen mit diesem Schaum zwangsläufig in Kontakt. Während der Fellpflege oder allgemeinen Pflege wird dann der Biozide Wirkstoff durch die Ratte aufgenommen und entfaltet seine rattenbekämpfende Wirkung. Die Wirkung des Mittels setzt zwischen 15 und 30 Tage nach der Aufnahme ein.
- Mäuse: pro Loch/Gang 4 - 30 g Schaum
- Ratten: pro Loch/Gang 20 - 30 g Schaum im Abstand von mind. 2 m zu Lagerorten von Lebens- und Futtermitteln
Wirkstoff:
Bitrex ®1
0,4% Coumatetralyl
Formulierung: AE (Aerosol)
Bitterstoff Bitrex®1 bietet Schutz gegen versehentliche Aufnahme durch Menschen.
„Die Anwendung dieses Produktes ist berufsmäßigen Anwendern mit Sachkunde und sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) vorbehalten. Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit §16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.“
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Aus wichtigen Sicherheitsgründen, und um den Kontakt durch Kinder auch Haus- und Nutztiere zu vermeiden, dürfen Köder grundsätzlich nur verdeckt ausgebracht bzw. ausgelegt werden.