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Handelsbezeichnung: | UV Rasen Floranid |
Zulassungsnummer: | 027821-67 |
Zulassungsinhaber: | Compo |
Zulassungsende: | 31.12.24 |
Wirkungsbereich: | Rasendünger mit Unkrautvernichter |
Wirkstoff: | 2,4-D + Dicamba |
Produktname:
UV Rasen Floranid 21 kg Compo
Anwendungsbeschreibung:
Rasendünger mit Unkrautvernichter Unkrautbekämpfung und Düngung in Sport-und Zierrasen
Anwendungsempfehlung:
Zugelassen gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Zier- und Sportrasen. Während der Vegetationsperiode (Mai bis August); im Ansaatjahr; frühestens 3 Monate nach der Saat.
Verpackung:
Compo liefert zwei Verpackungen im 21 kg Gebinde. Also nicht wundern! Beide Verpackungen können geliefert werden! Danke!
Wirksamkeit:
- Gut wirksam gegen: Fingerkraut, Gänseblümchen, Hahnenfuß, Klee*, Löwenzahn, Wegerich, Ehrenpreis- Arten, Hirtentäschel, Gänsefuß-Arten, Melde, Vogelmiere, Franzosenkraut, Gänsedistel, Luzerne (* die Bekämpfung des kleinbleibenden gelbblühenden Sauerklees ist nicht ausreichend).
- Weniger gut wirksam gegen: Hornkraut, Günsel
- Nicht ausreichend wirksam gegen: Fadenehrenpreis, Gundermann, Schafgarbe, Giersch und Ungräser
Die Kombination von Haupt- und Spuren nähr Stoffen mit den Herbiziden Wirkstoffen sorgt für eine unkrautfreie, dichte und strapazierfähige Grasnarbe, weil gut ernährte Gräser die durch absterbendes Unkraut hervorgerufenen Lücken rasch schließen können. So entstehen bei normaler Verunkrautung keine störenden Kahlstellen im Rasen. Die Wirkstoffe 2,4-D und Dicamba beeinflussen bei vorschriftsmäßiger Aufwandmenge aufgrund ihrer selektiven Wirkung die Gräser nicht. Sie bringen jedoch Unkräuter durch übersteigertes Wachstum zum Absterben. 2,4-D wirkt über das Blatt. Dicamba wird von den Blättern und Wurzeln aufgenommen, wirkt also über Blatt und Boden.
Anwendung:
Für eine gute Unkrautwirkung sind die Einhaltung der vorgeschriebenen Aufwandmenge von 30 g/m2 und eine gleichmäßige Verteilung wichtig. Prüfen Sie Ihren Streuwagen vor Gebrauch auf exakte Ausbringung. Beim Streuen von Hand sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Aufwandmenge und Dosierung
Anwendungsempfehlung: Wie oft anwenden?
1-mal jährlich (nicht im Ansaatjahr) von Mai bis August bei Temperaturen über + 10°C auf dem Rasen aufbringen. 30 g/m2 von Hand (Schutzhandschuhe tragen) oder mit dem Streuwagen streuen. Nicht überlappend streuen. (Nicht überhöht dosieren!)
- Rasen mähen
- 3–4 Tage warten, damit die Schnittwunden der Gräser sich schließen können.
- An einem regenfreien Tag auf taunassen Rasen streuen. Direkt nach der Anwendung den Rasen nicht betreten.
- Danach den Wirkstoff mindestens einen halben Tag über die Blätter einwirken lassen.
- Erst nach 1–2 Tagen bewässern. Frühestens 3 Tage nach der Behandlung wird der Rasen geschnitten.
Kurz nach der Anwendung fallender Regen können die Körner von den Blättern abwaschen und die Wirkstoffaufnahme über das Blatt einschränken.
Wirkstoff:
2,4-D ( 7 g/kg)
Dicamba (1 g/kg)
Nicht bienengefährlich bis zu einer Aufwandmenge von 30 g/m2.
NPK-Dünger mit Isobutylidendiharnstoff, mit Magnesium 15+5+8(+3) chloridarm
- 15 % N Gesamtstickstoff
- 2,3 % N Nitratstickstoff
- 8,2 % N Ammoniumstickstoff
- 4,5 % N Isobutylidendiharnstoff (Isodur)
- 5 % P2O5 neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat
- 2,5 % P2O5 wasserlösliches Phosphat
- 8 % K2O wasserlösliches Kaliumoxid
- 3 % MgO Gesamtmagnesiumoxid
Gefahrstoffverordnung:
Düngemittel mit Ammoniumnitrat Gruppe C III
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
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Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).