Mospilan SG 1 kg Acetamiprid

99,95 EUR
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Art.Nr.:
005655-00-1000
EAN:
4012879042223
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4-8 Tage (Ausland abweichend)
Verfügbarkeit:
93
Grundpreis:
99,95 EUR pro Kilogramm
Gewicht in KG:
2,000
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Handelsbezeichnung:   Mospilan SG
Zulassungsnummer: 005655-00
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH
Zulassungsende:  28.02.24
Wirkungsbereich:  Insektizid
Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid
Kennzeichnung nach GefStoffV: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:

 
Mospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und die Weiße Fliege im Gemüse-, Obst-, Zierpflanzen- und Ackerbau. In Raps wirkt Mospilan SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und Blattläuse.
 
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Mospilan SG Acetamiprid
Link BVL Anwendungsliste Mospilan SG Acetamiprid
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link  Mospilan SG Acetamiprid
 
Produktname:                                                         
Mospilan SG  1 kg Acetamiprid
 
Anwendungsbeschreibung:
Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und die Weiße Fliege im Gemüse-, Obst-, Zierpflanzen- und Ackerbau. In Raps wirkt Mospilan SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und Blattläuse.
 
Anwendungsempfehlung:
Mospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und die Weiße Fliege im Gemüse-, Obst-, Zierpflanzen- und Ackerbau. In Raps wirkt Mospilan SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und Blattläuse. Mospilan SG ist ein Kontakt- und Fraßgift, dessen Wirkstoff schnell in die Pflanzen eindringt und so bereits kurz nach dem Ausbringen in seiner Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitgehend wetterunabhängig ist. Mospilan SG bietet lang anhaltenden Schutz (Minimum 2 - 4 Wochen) gegen Blattläuse und ca. 7 - 10 Tage gegen die Weiße Fliege.
 
Aufwandmenge und Dosierung
Ackerbau
Kartoffel
Gegen Blattläuse                            0,250 kg/ha
spritzen in 300 - 600 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Kartoffel
Gegen Kartoffelkäfer                   0,125 kg/ha
spritzen in 300 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
 
Raps
Gegen Rapsglanzkäfer                 0,200 kg/ha
spritzen in 300 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Kulturstadium BBCH 51 (Beginn der Knospenbildung) bis 69 (Ende der Blüte). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
 
Gemüsebau
Endivie (Freiland)
Gegen Blattläuse                            0,250 kg/ha
spritzen in 400 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 14 Tagen.

Endivie (Gewächshaus)
Gegen Blattläuse                            0,250 kg/ha
spritzen in 400 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 14 Tagen.
Gegen Weiße Fliege                      0,300 kg/ha
spritzen in 400 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 14 Tagen.

Kohlrabi
Gegen Kohlmottenschildlaus (Weiße Fliege), Mehlige Kohlblattlaus                     0,325 kg/ha
spritzen in 400 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 4. Laubblatt (BBCH 14). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen.
 
Obstbau
Brombeere
Gegen Himbeergallmücke                          0,250 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Kulturstadium BBCH 59 (vor der Blüte) und nach der Ernte. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.

Himbeere
Gegen Himbeergallmücke, Himbeerrutengallmücke                     0,250 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Kulturstadium BBCH 59 (vor der Blüte) und nach der Ernte. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.

Kernobst
Gegen Blattläuse                            0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
 
Pfirsich, Aprikose, Nektarine
Gegen Blattläuse                            0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bis Kulturstadium BBCH 85 (ca. Mitte der Fruchtreife) bei Befall. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.

Pflaume
Gegen Blattläuse, gelbe und schwarze Pflaumensägewespe                    0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven bei Befall. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.
 
Sauerkirsche
Gegen Kirschfruchtfliege                            0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen oder sprühen in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befall, Kulturstadium BBCH 75 (halbe Fruchtgröße) bis BBCH 85 (fortgeschrittene Fruchtfarbe). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Hinweis: Bei starkem Befallsdruck (z. B. spät reifende Sorten) empfehlen wir eine Ernte sofort nach Ablauf der Wartezeit nach der letzten Behandlung.
 
Süßkirsche
Gegen Kirschfruchtfliege                            0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen oder sprühen in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befall. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Hinweis: Bei starkem Befallsdruck (z. B. spät reifende Sorten) empfehlen wir eine Ernte sofort nach Ablauf der Wartezeit nach der letzten Behandlung.

Walnuss
Gegen Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa)                         0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen oder sprühen in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: bis BBCH 85. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 14 Tagen. Maximaler Mittelaufwand: 0,375 kg/ha.
 
Zierpflanzen
Gegen Blattläuse (Freiland und Gewächshaus)
Pflanzenhöhe bis 50 cm                                          0,150 kg/ha
Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm                              0,225 kg/ha
Pflanzenhöhe über 125 cm                                      0,300 kg/ha
(0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)
spritzen in 600 - 1200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: März bis November (Freiland) bzw. nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf (Gewächshaus) gegen Imagines und Larven. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Weiße Fliege (Gewächshaus)
Pflanzenhöhe bis 50 cm                                          0,300 kg/ha
Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm                              0,450 kg/ha
Pflanzenhöhe über 125 cm                                      0,600 kg/ha
(0,05 %, d.h. 50 g auf 100 l Wasser)
spritzen in 600 - 1200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: gegen Imagines und Larven nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. Max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.
 
Wartezeit
Aprikose, Kartoffel, Kernobst, Kohlrabi, Nektarine, Pfirsich, Pflaume 14 Tage
Walnuss 28 Tage
Endivie, Gurke, Kürbis-Hybriden, Salat, Spinat, Zucchini 3 Tage
Kartoffel, Sauerkirsche, Süßkirsche 7 Tage
Brombeere, Himbeere, Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
 
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt          200 g/kg Acetamiprid
Formulierung              Wasserlösliches Granulat

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)



Kennzeichnung nach GefStoffV             
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.

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