Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Pirimor G |
Zulassungsnummer: | 062470-00 |
Zulassungsinhaber: | Adama |
Zulassungsende: | 15.03.2026 |
Wirkungsbereich: | Insektizid |
Wirkstoff: | Pirimicarb |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H301 Giftig bei Verschlucken H331 Giftig bei Einatmen H319 Verursacht schwere Augenreizung H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen in Ackerbau- und Spezialkulturen
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Produktname: :
Pirimor G 1,0 kg
Anwendungsbeschreibung:
Ist ein Insektizid gegen verschiedene Blattlausarten in Sonderkulturen, auch im Ackerbau mit dem Wirkstoff Pirimicarb
Anwendungsempfehlung:
Pirimor G 0,5 kg ein Insektizid gegen unterschiedliche Blattlausarten. Pirimor G 0,5 kg wirkt schnell und zuverlässig. Der Wirkstoff Pirimicarb wirkt Beispielsweise gegen die Mehlige Kohlblattlaus, Schwarze Kirschenblattlaus, Grüne Apfelblattlaus, gegen die Blutlaus, Rosenblattlaus und eine Vielzahl anderer Blattlausarten.
Pirimor G ist eine eingetragene Marke des Herstellers
Aufwandmenge und Dosierung:
Aprikose, Pfirsich, Pflaume gegen Blattläuse 250 g/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst gegen Blattläuse 250 g/ha und je m Kronenhöhe
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 500 g/kg Pirimicarb
Formulierung: Wasserdispergierbares G
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Hersteller
T = Giftig
N (Umweltgefährlich)
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).