Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Derrex |
Zulassungsnummer: | 007086-00 |
Zulassungsinhaber: | W. NEUDORFF GMBH KG |
Zulassungsende: | 31.15.2031 |
Wirkungsbereich: | Molluskizid |
Wirkstoff: | 29,7 g/kg Eisen-III-phosphat |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | -/- |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | -/- |
Schnellwirkender Schneckenköder für die Anwendung im Acker-, Kartoffel-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Derrex
Link BVL Anwendungsliste Derrex
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Derrex
Produktname:
Schneckenkorn Derrex Eisen-III-phosphat 20 Kg
Anwendungsbeschreibung:
Schnellwirkender Schneckenköder für die Anwendung im Acker-, Kartoffel-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau FIBL gelistet
Anwendungsempfehlung
- hohe Köderdichte (ca. 55 Pellets/m²)
- schont Haustiere, Vögel, Regenwürmer und Laufkäfer
- keine Gewässerabstandsauflagen
- keine Wartezeiten
- Zulassung in allen Kulturen
- wirkt bei niedrigen und hohen Temperaturen
Hybrid-Köderformulierung
DERREX Schneckenkorn wird mit Hilfe einer neuen Ködertechnologie hergestellt. Durch die hohen Temperaturen beim Pressvorgang werden die im Köder enthaltenen Stärke und Eiweißbestandteile optimal verklebt. Hierdurch wird die Regenbeständigkeit im Vergleich zu herkömmlichen Trockenködern entscheidend verbessert.
Durch die neuartige Köderformulierung ist DERREX Schneckenkorn besonders regenfest. Dadurch bleiben die Pellets auch bei längeren Niederschlägen formstabil und attraktiv für die Schnecken.
Ausbringung im Ackerbau kann mit Düngerstreuern oder mit Spezial-Schneckenkornstreuern ausgebracht werden. Die Einstellung der Ausrüstung und Streubreite entnehmen Sie bitte der Homepage des Streuerherstellers.
Anwendungszeitpunkt
Behandlung möglichst frühzeitig direkt nach der Saat bzw. nach dem Pflanzen vornehmen. Die Anwendung erfolgt am besten in den frühen Abendstunden, wenn die Schnecken ihre Unterschlüpfe verlassen. Bei starkem Befallsdruck und am Feldrand darf die Aufwandmenge von 7 kg/ha keinesfalls abgesenkt werden. Bei geringem Befall kann die Menge im Feld auf 5 kg/ha abgesenkt werden.
Wiederholung der Behandlung
Bei stetiger Zuwanderung und befallsfördernder Witterung muss nachgestreut werden sobald nicht mehr ausreichend Körner zu sehen sind. Insbesondere den Befall an den Ackerrändern kontrollieren und ggf. nachstreuen. Maximal 4 Anwendungen.
Ökologischer Landbau
Eisen-III-phosphat, der Wirkstoff von DERREX Schneckenkorn, ist laut EG-Verordnung für den ökologischen Landbau für biologisch wirtschaftende Betriebe zugelassen.
DERREX ist bei der FiBL registriert.
Daten zur Umweltverträglichkeit
Nützlinge: Keine Schädigung von Regenwürmern. Auch Igel, Haustiere, Vögel und natürliche Feinde der Schnecken, wie z. B. Laufkäfer werden nicht gefährdet.
Wartezeiten: Keine
Gefahrensymbole: Keine
Fische: Nicht fischgiftig
Gewässer: Keine Wasserschutzgebietsauflage, keine Gewässerabstandsauflage.
Bitte eventuelle landesrechtliche Bestimmungen beachten.
Aufwandmenge und Dosierung
Ackerbau, alle Kulturen, incl. Kartoffelanbau und Gründungspflanzen im Freiland keine Wartezeit - 7 kg/ha
Gemüsebau und Obstbau, alle Kulturen im Freiland im Gewächshaus keine Wartezeit - 7 kg/ha
Zierpflanzenbau im Freiland im Gewächshaus keine Wartezeit - 7 kg/ha
Hopfen und Weinbau im Freiland keine Wartezeit - 7 kg/ha
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 29,7 g/kg Eisen-III-phosphat
Formulierung: Fertigköder
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.