NIMROD EC 1L

49,95 EUR
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Art.Nr.:
00A281-00-1000
EAN:
5907102003159
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9
Grundpreis:
49,95 EUR pro Liter
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Handelsbezeichnung:   Nimrod EC
Zulassungsnummer: 00A281-00
Zulassungsinhaber: Adama
Zulassungsende:  31.05.2025
Wirkungsbereich:  Fungizid
Wirkstoff: 250 g/l Bupirimat
Kennzeichnung nach GefStoffV:

GHS02 Entzündlich,
GHS07 Gesundheitsgefährdend,
GHS08 Gesundheitsgefährdend,
GHS09 Umweltgefährlich

Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: NIMROD EC 1LGewässerFlameGefahr


Produktname: Nimrod EC (reg. Warenzeichen der Adama Unternehmensgruppe)

Anwendungsbeschreibung:
Nimrod EC ist ein hoch spezifisch wirksames Fungizid gegen Echten Mehltaupilz im Gewächshaus und bei vielen Freilandkulturen.

Anwendungsempfehlung NIMROD EC:

NIMROD EC ist ein Fungizid, das spezifisch wirksam gegen Echten Mehltau bei Gemüse- Obst- und Zierpflanzen hilft.
Der enthaltene Wirkstoff Bupirimate hat eine vorbeugende und kurative Wirkung und zeigt auch bei dichten Beständen eine sehr gute Wirkung. Der Primär- und Sekundärbefall wird bei Kernobst sehr gut bekämpft. Das Produkt schädigt weder Raubmilben noch Nutzinsekten oder Spinnen.
Das Fungizid hat eine Zulassung für folgende Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen:

  • Apfel, Gurke, Birne: Echter Mehltau
  • Rosen: Echter Mehltau der Gattung Sphaerotheca pannosa
  • Zierpflanzen, Chrysanthemum: Echte Mehltaupilze
  • Begonia-Arten: Echter Mehltau
  • Johannisbeere, Stachelbeere: Podosphaera
  • Erdbeere, Himbeere: Echter Mehltau der Gattung Podosphaera aphanis
Aufwandmenge:
Hoch spezifisch wirksames Fungizid gegen Echten Mehltaupilz im Gewächshaus und bei vielen Freilandkulturen.

Im Obstbau:
  • Bei Birnen und Äpfeln gegen Echten Mehltau und in Freilandkultur schon bei Befallsbeginn eine Behandlung vornehmen. Maximal 4 Anwendungen je Kultur oder Jahr im Abstand von 10 bis 14 Tagen. Das Mittel durch Spritzen oder Sprühen ausbringen. Je Meter Kronenhöhe 0,3 l/ha in 100 bis 500 l/ha verwenden. Danach ist eine Wartezeit von 14 Tagen einzuhalten.
  • Bei Himbeeren gegen Echten Mehltau und in Freilandkultur schon bei Befallsbeginn eine Behandlung vornehmen. Maximal 4 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von mindestens 12 Tagen. Das Mittel ist durch Spritzen auszubringen. Hierfür 1 l/ha mit 1000 l/ha verwenden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
  • Bei Himbeeren gegen Echten Mehltau im Gewächshaus ist die Behandlung ab Befallsbeginn ratsam. Je Jahr oder Kultur maximal 4 Anwendungen mit einem Abstand von mindestens 12 Tagen. 1 l/ha Mittel mit 1000 l/ha Wasser durch Spritztechnik ausbringen und 7 Tage warten.
  • Bei Johannisbeeren und Stachelbeeren im Freiland bei Befallsbeginn durch Spritztechnik ausbringen. Maximal 4 Anwendungen mit NIMROD EC je Kultur oder Jahr. 1 l/ha des Mittels mit 1000 l/ha Wasser verwenden und 7 Tage warten.
  • Bei Erdbeeren gegen Echten Mehltau im Freiland bei Befallsbeginn durch Spritztechnik ausbringen. Maximal 4 Anwendungen je Jahr oder Kultur. 1 l/ha des Mittels mit 500 bis 1000 l/ha Wasser versprühen und 3 Tage warten.
  • Bei Erdbeeren gegen Echten Mehltau im Gewächshaus bei Befallsbeginn durch Spritztechnik ausbringen. Maximal 4 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 10 bis 14 Tagen. Hierfür 1 l/ha mit 500 bis 1000 l/ha verwenden und 3 Tage warten.
Im Gemüsebau:
  • Bei Gurken gegen Echten Mehltau im Gewächshaus bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 4 Anwendungen je Kultur oder Jahr mit einem Abstand von 10 Tagen. Hierfür 1,5 l/ha mit 600 bis 1000 l/ha verwenden und einen Tag warten.
 Im Zierpflanzenbau:
  • Bei Rosen gegen Echten Mehltau im Freiland bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 1 Anwendung je Jahr oder Kultur. Hierfür 1 l/ha mit 600 bis 1200 l/ha ausbringen.
  • Bei Rosen gegen Echten Mehltau im Gewächshaus bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 2 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 5 bis 14 Tagen. Hierfür 1 l/ha mit 600 bis 1200 l/ha verwenden.
  • Bei Chrysanthemum gegen Echten Mehltau im Freiland bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 3 Anwendungen je Kultur oder Jahr mit einem Abstand von 10 bis 14 Tagen. Hierfür 0,7 l/ha mit 600 bis 1200 l/ha Wasser verwenden.
  • Bei Chrysanthemum gegen Echten Mehltau im Gewächshaus bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 3 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 10 bis 14 Tagen. Hierfür 0,7 l/ha mit 600 bis 1200 l/ha Wasser verwenden.
  • Bei Begonia-Arten gegen Echten Mehltau im Freiland bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 3 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 5 bis 14 Tagen. Hierfür 1,1 l/ha Mittel mit 600 bis 1200 l/ha Wasser verwenden.
  • Bei Begonia-Arten gegen Echten Mehltau im Gewächshaus bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 3 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 5 bis 14 Tagen. Hierfür 1,1 l/ha Mittel mit 600 bis 1200 l/ha Wasser verwenden.
  • Bei Zierpflanzen außer Rosen, Begonia-Arten und Chrysanthemum gegen Echten Mehltau im Freiland bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 3 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 5 bis 14 Tagen. Hierfür 1 l/ha des Mittels mit 600 bis 1200 l/ha Wasser verwenden.
  • Bei Zierpflanzen außer Rosen, Begonia-Arten und Chrysanthemum gegen Echten Mehltau im Gewächshaus bei Befallsbeginn durch Spritzen ausbringen. Maximal 3 Anwendungen je Jahr oder Kultur mit einem Abstand von 5 bis 14 Tagen. Hierfür 1 l/ha des Mittels mit 600 bis 1200 l/ha Wasser verwenden.
 

 

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).


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