Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Clinic TF |
Zulassungsnummer: | 006281-00 |
Zulassungsinhaber: | Nufarm Deutschland GmbH |
Zulassungsende: | 15.12.24 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 360 g/l Glyphosat |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Das Tallowamin freie Totalherbizid zur Unkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, im Wein und Obstbau und auf Wegen und Plätzen.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Clinic TF
Link BVL Anwendungsliste Clinic TF
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Produktname:
Clinic TF
Anwendungsbeschreibung:
Das Tallowamin freie Totalherbizid zur Unkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, im Wein und Obstbau und auf Wegen und Plätzen.
Anwendungsempfehlung:
Wirkungsweise
Clinic® TF ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 7–10Tagen die sichtbare Wirkung von Clinic® TF ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamerer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss. Anwendungszeitpunkt Clinic® TF kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Der Einsatz kann sogar kurz vor oder nach kurzen Nachtfrösten( bis –3 °C) erfolgen.
Anwendungsbedingungen:
Es ist darauf zu achten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben müssen und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen, breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und –Ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen, wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmenge nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich! Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden!
Aufwandmenge und Dosierung::
Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden!
Anwendungsgebiete Allgemein:
Die Konzentration der Spritzbrühe sollte nicht unter 1 % liegen. Optimal sollte Konzentration der Spritzbrühe, im Rahmen der Zulassung, bei 1,5 % oder darüber liegen.
Regenbeständigkeit:
Einjährige Gräser: ab ca. 3 Stunden nach der Anwendung; breitblättrige und mehrjährige Unkräuter: ab ca. 6 Stunden nach der Anwendung.
Ackerbau – Stilllegungsflächen:
- Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich: Freiland
- Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat von Folgekulturen
- Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; Inder Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha
Obstbau – Kernobst:
- Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich: Freiland
- Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer
- Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha;
Weinbau – Weinrebe
- Schadorganismus/Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Ackerwinde)
- Zweckbestimmung: Anwendungsbereich: Freiland
- Anwendungszeitpunkt: Frühjahr und Sommer
- Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2; In der Kultur bzw. je Jahr: 2
- Abstand: 3 Monate
- Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha;
Grünland – Wiesen, Weiden
- Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ampfer-Arten, Gemeiner Quecke
- Anwendungsbereich: Freiland
- Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode (Mai bis August)
- Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 4 l/ha;
Forst – Nadelholz (ausgenommen Lärche, Douglasie)
- Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
- Anwendungsbereich: auf Jungwuchsflächen
- Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums
- Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungstechnik: spritzen
- Erläuterung: nur mit Bodengeräten
- Aufwandmenge: 3 l/ha
Nichtkulturland – Wege und Plätze mit Holzgewächsen
- Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich: Freiland
- Stadium der Kultur: Ab Pflanzjahr
- Anwendungszeitpunkt: Sommer, während der Vegetationsperiode
- Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungstechnik: streichen
- Erläuterungen: Einzelpflanzenbehandlung / mit speziellem Gerät (z.B. Rotowiper)
- Aufwandmenge: 33%
- Erläuterung: max. Mittelaufwand 10 l/ha
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 360 g/l Glyphosat (485,6 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
N (Umweltgefährlich)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.