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Handelsbezeichnung: | Ratron Giftlinsen |
Zulassungsnummer: | 005388-00 |
Zulassungsinhaber: | frunol delicia GmbH |
Zulassungsende: | 30.04.16 |
Wirkungsbereich: | Rodentizid |
Wirkungsstoff: | Zinkphosphid 8 g/kg |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung EUH032 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
BVL Datenblatt PSM Ratron Giftlinsen
BVL Anwendungsliste Ratron Giftlinsen
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Ratron Giftlinsen
Anwendungsbeschreibung:
Ratron Giftlinsen sind ein wirksamer, gebrauchsfähiger Fertigköder. Der Wirkstoff der Giftlinsen ist Zinkphosphid (je von 8 g pro kg). Das Produkt ist regenresistent. Die angewendeten neuen Verfahren zur Wirkstoff-Formulierung sorgen für einen niedrigeren Gehalt der Wirkstoffe ohne Beeinträchtigung. Es kommt bei den Giftlinsen zu keiner Ausgasung vom Wirkstoff vor der Köderaufnahme durch die Maus. Das bedeutet auch verbesserten Schutz für Anwender. Die enthaltenden Lockstoffe sind für Mäuse außerordentlich attraktiv, weshalb gegen den Köder eine verringerte Scheu gezeigt wird. Zinkphosphid und die Wirkung der Magensäure bewirken die Entwicklung von Phosphorwasserstoff (Phosphin) im Mäusemagen. Dabei handelt es sich um ein starkes Nerven- und Stoffwechselgift. Die Mäuse verenden in etwa ein bis drei Stunden. Der Tierkörper baut den aufgenommenen Wirkstoff restlos ab. Das sichert den Schutz vor Sekundärvergiftungen.
Anwendungsempfehlung:
Ratron Giftlinsen sind zugelassen beim Acker-, Gemüse-, Obstbau und Zierpflanzenbau, für Wiesen, Weiden und Haus- und Kleingartenbereich.
Aufwandmenge und Dosierung:
Für eine wirksame Bekämpfung von Felsmäusen sind pro Mäuseloch jeweils 5 Giftlinsen zu verwenden (mittlerer Befall mit der Aufwandmenge von insgesamt etwa 1 kg pro ha. Zur verdecken Köderauslegung wurde Ratron Appli-Gun neu entwickelt. Im Vergleich zu anderen Methoden ist dadurch Zeitaufwand viel geringer. Auch der Umgang für die Anwender wird dadurch sicherer, da eine direkte Berührung so gut wie ausgeschlossen ist. Die Ratron Giftlinsen sind auch wirksam auslegbar in Köderstationen. Für Forstgebiete gibt es allerdings eine Besonderheit der Anwendung. Dort sind Giftlinsen auch mit dem Düngerstreuer (5kg je ha) bzw. per Hand auszustreuen. Achtung: Ausbringen der Giftlinsen nur in dem ungeöffneten Folienbeutel! Bei den anderen Anwendungsbereichen ist die offene Auslegung/Streuung der Ratron Giftlinsen untersagt.
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: Zinkphosphid 8 g/kg
Formulierung: Granulatköder
Wirkungsbereich: Rodentizid
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV: umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV :
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Gebrauchanweisung einhalten!
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.